Ein umfangreicher Krankenversicherungsschutz im Rentenalter ist zwingend erforderlich, da viel häufiger schwere Erkrankungen auftreten als in jungen Jahren. Auf Grund dessen sind Versicherte auf komplexere Behandlungen angewiesen.
Mit dieser Problematik wandte sich Herr B. Müller an unsere Redaktion. Er ist 59 Jahre alt, bei der Stadt Hamburg angestellt, glücklich verheiratet und hat zwei Kinder (9 und 15 Jahre). Langsam rückt die Rente näher. Herr Müller hat seine private Krankenversicherung vor Jahren als Familienversicherung bei der DKV abgeschlossen. Ihm ist bewusst, dass diese mit dem Renteneintritt entfallen wird. Demzufolge müssen seine Kinder und seine Frau ihre Beiträge trotz kleiner Einkünfte selbst bezahlen.
Herr B. Müller zahlt einen monatlichen Beitrag von 569,33 Euro exklusive einer jährlichen Selbstbeteiligung in Höhe von 600,00 Euro. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres darf er sich über den Wegfall des gesetzlichen Zuschlages in Höhe von 10% zur Bildung von Altersrückstellungen freuen. Zudem entfallen dann ebenso seine Krankenhaustagegelder. Da Herr Müller keine Zusatzversicherung zur Beitragssenkung im Alter abgeschlossen hat, oder für ausreichend Altersbezüge gesorgt hat, muss er einen großen Teil seiner Rente für die private Krankenversicherung zahlen. Aus diesem Grund ist ihm der Gedanke gekommen, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings ist ihm der Weg dorthin verschlossen, da er das 55. Lebensjahr bereits überschritten hat. Was bleiben ihm jetzt noch für Möglichkeiten? Muss er sich die hohen Beiträge gefallen lassen?
Unsere Antwort darauf ist: „NEIN! – Auch Rentner müssen sich keine hohen PKV-Beiträge gefallen lassen.“
Um den hohen Kosten zu entkommen, gaben wir Herrn B. Müller folgende Möglichkeiten einer Beitragssenkung mit auf den Weg:
Leistungskürzung
Um Geld zu sparen, könnte Herr Müller natürlich auf einige teure Leistungen wie z. B. den Chefarzt oder das Einbettzimmer im Krankenhaus verzichten. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Leistung des Heilpraktikers zu stornieren, sofern kein Bedarf besteht.
Eine Leistungskürzung sollte aber gut überlegt sein, da man gerade im höheren Alter öfter auf Behandlungen angewiesen ist, für deren gute Qualität man sein Leben lang in die private Krankenversicherung eingezahlt hat.
Erhöhung der Selbstbeteiligung
Durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung innerhalb des aktuellen Tarifes von Herrn B. Müller könnte er von 600,00 Euro auf zum Beispiel 1.200,00 Euro aufstocken. Dadurch trägt er ein sehr geringes Risiko. Der Tarif fällt in seiner Monatsprämie günstiger aus, jedoch muss Herr Müller dann einen umfangreicheren Kostenanteil selber übernehmen. Sofern er innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreicht, kann er von Beitragsrückerstattungen profitieren.
Wechsel in einen Basistarif
Seit dem 01.01.2009 bietet die private Krankenversicherung den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif an. Der Basistarif der PKV unterscheidet sich deutlich von der anderen Produktpalette der Gesellschaften. Der für die PKV typische höherwertige Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht. Wer im Basistarif versichert ist, hat nur eine eingeschränkte Arztwahl. Der Versicherungsschutz umfasst nur die Behandlung bei kassenärztlich zugelassenen Ärzten. Dies bringt vielleicht eine Ersparnis, aber keine gute Alternative für Herrn Müller. Würde er sich für den Basistarif entschieden, wäre sein Versicherungsschutz, für den er Jahrzehnte lang gezahlt hat, bedeutend eingeschränkt. Zudem könnte er ohne erneute Gesundheitsprüfung nicht mehr in einen leistungshöheren Tarif wechseln können.
Wechsel der Versicherungsgesellschaft
Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel der Gesellschaft. Hier gibt es eine enorme Auswahl an Tarifmöglichkeiten in allerlei Preiskategorien. Ein großer Nachteil beim Wechsel der Gesellschaft ist, dass alle Altersrückstellungen von Herrn Müller, welche über Jahre angesammelt wurden, verfallen. Denn der Gesetzgeber schreibt erst seit 2009 die Portabilität der Rückstellungen vor.
Wechsel innerhalb einer Versicherungsgesellschaft
Herr Müller kann auch als Rentner seine Beiträge reduzierten, ohne dabei auf Leistungen verzichten zu müssen. Die effektivste Variante ist ein Tarifwechsel innerhalb der aktuellen Gesellschaft. Seit 2009 bietet sich diese Möglichkeit, welche im § 204 des Versicherungsgesetzes (VVG) niedergeschrieben ist. Dieser Paragraph sagt aus, dass jeder Versicherte, auch ohne erneute Gesundheitsprüfung, das Recht auf einen Wechsel hat. Hierbei ergibt sich ein großer Vorteil: Die angesparten Altersrückstellungen bleiben erhalten. Wird ein solcher Wechsel professionell durchgeführt, kann sogar eine Beitragsreduzierung ohne Verlust von Leistungen erreicht werden. Auf der Suche nach einem gleichwertigen Tarif innerhalb der Versicherung lohnt es sich für Herrn Müller, professionelle, fachkundige und unabhängige Experten aufzusuchen.
Unsere Redaktion empfiehlt den Wechsel innerhalb einer Gesellschaft.
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