Ratgeber private Krankenversicherun

LUXUS FÜR DIE GESUNDHEIT

  • Das Wichtigste in Kürze
  • In der privaten Krankenversicherung lassen sich Leistungen individuell vereinbaren.
  • Mit dem Alter steigen die Beiträge trotz Altersrückstellungen.
  • Rechnen Sie genau durch, ob Sie sich die Prämien auf Dauer wirklich leisten können. Nutzen Sie dazu unsere Checkliste.
  • Ein Honorarberater hilft bei der Entscheidung und bei der Suche nach dem passenden Tarif. Das Beratungshonorar ist gut investiert.
  • Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann deren Leistungen durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzen.

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Einzelzimmer im Krankenhaus, kurze Wartezeiten beim Facharzt, individuelle Beiträge: Die private Krankenversicherung (PKV) gleicht einem Mercedes mit Sonderausstattung, während die gesetzliche Krankenversicherung wie ein VW Golf daherkommt. In der gesetzlichen erhalten alle weitgehend die gleichen Leistungen, zahlen Beiträge abhängig von ihrem Einkommen und sind in einer Solidargemeinschaft, die das System über ein Umlageverfahren gemeinsam finanziert.

Dagegen hat jeder privat Versicherte einen eigenständigen Vertrag mit seiner Krankenversicherung. Dadurch lässt sich individuell zusammenstellen, welche Leistungen genau versichert sein sollen. Die privaten Anbieter dürfen Aufnahmeanträge ablehnen, Beitragszuschläge erheben oder bestimmte Krankheiten ausschließen, falls ihnen das Risiko zu hoch erscheint. Während in der gesetzlichen Versicherung auch Kinder und Lebenspartner mitversichert werden können, muss in der privaten jeder selbst versichert sein und Beiträge bezahlen.

Beiträge steigen mit dem Alter

Für die Berechnung der privaten Beiträge ist aber nicht das Einkommen, sondern Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Versicherung maßgeblich. Privat dürfen sich nur Personen krankenversichern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Beamte, Selbständige oder Studenten – sowie Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. 2017 liegt diese Grenze bei 57.600 Euro brutto jährlich. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Prämie, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten. Derzeit sind das rund 318 Euro.

Der „Mercedes“ private Krankenversicherung lockt vor allem junge und gesunde Versicherte an, die zu Beginn noch geringe Beiträge zahlen – oft fallen die sogar niedriger aus als in der gesetzlichen Versicherung. Doch meistens bleibt es nicht bei den einstmals günstigen Einsteigertarifen: Mit dem Alter steigen die Prämien, weil die Gesundheitsversorgung teurer wird. Zwar legt der Anbieter für die Versicherten Geld aus den gezahlten Beiträgen zurück, um gegenzusteuern. Doch diese Altersrückstellungen sind dafür da, um den höheren Leistungsbedarf im Alter zu decken. Die Kosten durch den medizinischen Fortschritt und die allgemeine Inflation decken sie nicht. Daher steigen die Beiträge auch noch in der Rentenphase. Am besten sollten Versicherte schon früh monatlich einen festen Betrag nur für die Krankenversicherung im Alter zurücklegen.

Nur für Wenige rechnet sich langfristig die private Versicherung

Vor dem Durchforsten von Versicherungsprospekten sollte deshalb jeder Interessent prüfen, ob er sich eine private Krankenversicherung auch langfristig leisten kann. Für viele Menschen, die theoretisch zu einem privaten Anbieter wechseln dürfen, ist dies nämlich keine gute Idee, zum Beispiel für Existenzgründer. Und Menschen mit Risikoberufen (beispielsweise Sprengmeister oder Stuntmen), Vorerkrankungen oder noch nicht abgeschlossener Familienplanung sollten ganz genau rechnen. Denn wer einmal privat versichert ist, kommt nur schwer wieder zurück in die gesetzlichen Krankenkassen. Für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist es nahezu unmöglich – selbst bei Arbeitslosigkeit.

Mehr zum Wechsel in die private Krankenversicherung

Prüfen Sie den Wechsel gut

  • Nur wer strenge Kriterien erfüllt, sollte sich einen Wechsel überlegen.
  • Beamte und Selbständige dürfen in die PKV.
  • Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Fragen Sie einen Honorarberater

 

  • Treffen Sie Ihre Entscheidung mit einem Honorarberater

Selbst wer sich laut unserer Checkliste einen Wechsel in die PKV leisten kann, sollte unbedingt die Hilfe eines neutralen Beraters in Anspruch nehmen, dem er für seinen Rat ein Honorar zahlt. Ein Honorar von mehreren Hundert Euro sollte es Ihnen wert sein, schließlich treffen Sie eine lebenslange Entscheidung für das eine oder das andere System. Falls der Honorarberater von der privaten Krankenversicherung abrät, kann es sein, dass er Ihnen damit Zehntausende Euro Kosten über Ihr Leben gerechnet erspart – und Sie womöglich vor dem finanziellen Ruin bewahrt.

Ein Provisionsvermittler (darunter fallen sowohl Versicherungsvertreter als auch Versicherungsmakler), der eine private Krankenversicherung verkauft, erhält vom Anbieter acht bis neun Monatsbeiträge als Provision. Das sind meist mehr als 3.000 Euro. Die Vermittlung an eine gesetzliche Krankenkasse bringt höchstens 80 Euro ein. Eine wirklich unvoreingenommene Beratung, ob sich die private Krankenversicherung für Sie eignet, ist so kaum zu erwarten. Der Honorarberater erhält sein Geld dagegen für die Beratungsdienstleistung und nicht für den Produktverkauf. Einigen Honorarberatern, wie den Versicherungsberatern, ist es sogar gesetzlich verboten, eine Provision anzunehmen. Üblich ist ein Honorar von 150 Euro pro Stunde.

Der Auftraggeber bezahlt den Honorarberater

  • Honorarberater beraten im Sinne der Verbraucher.
  • Langfristig ist das Honorar günstiger als Provision.
  • Der Beruf ist nicht gesetzlich geregelt.So finden Sie einen Honorarberater:

Ist die Entscheidung für den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung gefallen, geht’s ans Eingemachte. Für einen guten Gesundheitsschutz müssen Sie einen guten Tarif mit der individuell richtigen Kombination an Leistungen finden. Denn bei privaten Krankenversicherungen gibt es keinen einheitlichen Leistungskatalog wie in der gesetzlichen: Die versicherte Leistung wird meist nach Baukastenprinzip zusammengestellt.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Privater und Gesetzlicher

Ambulante Versorgung 

Zur ambulanten Versorgung gehört die Behandlung durch Haus- oder Facharzt. Während die gesetzliche Krankenversicherung nur Kosten vollständig übernimmt, die im Leistungskatalog festgeschrieben sind, kann ein Arzt bei Privatpatienten anders abrechnen. Je nach Art und Umfang seiner Behandlung stellt er eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte aus. Für Privatpatienten bekommt ein Arzt so in der Regel mehr Geld, wodurch er diese oft bevorzugt behandelt. Soweit ein Mediziner Medikamente verschreibt, bezahlt die private Versicherung die Arzneimittel, auch rezeptfreie Medikamente erstattet sie. Privatpatienten können ihren Doktor frei auswählen und sind nicht auf Kassenärzte beschränkt.

Stationäre Versorgung 

Auch beim Krankenhaus haben privat Versicherte die freie Wahl. Bei gesetzlichen Krankenkassen werden Patienten dagegen in die nächste geeignete Klinik eingewiesen. Ob städtisches Hospital oder Privatklinik, meist werden Privatpatienten vom Chefarzt oder einem Spezialisten behandelt. Denn auch in diesem Fall dürfen die Ärzte nach der Gebührenordnung abrechnen, statt an Pauschalen gebunden zu sein. Ein- oder Zweibettzimmer sind meist mitversichert.

Zahnarzt 

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt nur solche Behandlungen, die in einem einheitlichen Leistungskatalog aufgeführt sind. Diesen legt der Gemeinsame Bundesausschuss, eine Kommission aus Kassenärzten, Krankenhäusern und Patientenvertretern, fest. Ausschlaggebend für eine Aufnahme von Leistungen in den Katalog sind der aktuelle Stand der Medizin und Kostengesichtspunkte. Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, muss der Patient selbst bezahlen – zum Beispiel hochwertigere Füllungen oder Implantate. Beim Zahnersatz zahlt die Versicherung sogar standardmäßig nur einen Anteil. Das ist bei privat Versicherten anders. Je nach Tarif übernimmt die Versicherung 50 bis 100 Prozent der Kosten, egal, ob Zahnsteinentfernung oder hochwertiger Zahnersatz.

Krankengeld

Der privat Versicherte ist selbst dafür verantwortlich, dass er ausreichend abgesichert ist. Eine Krankentagegeldversicherung ist zum Beispiel für Selbständige und Angestellte wichtig, da sie anders als in der gesetzlichen Versicherung kein Krankengeld bekommen. Ein Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall während einer Krankheit. Dagegen können sie zumeist auf eine Auslandsreisekrankenversicherung verzichten, weil der Schutz oft weltweit gilt. Diese levitra expired ist allerdings günstig zu haben.

Private müssen vorstrecken 

Geht ein Privatpatient zum Arzt, muss er die Rechnung in der Regel erst einmal bezahlen. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung hat er einen Behandlungsvertrag direkt mit dem Arzt. Erst anschließend bekommt er von seiner Krankenversicherung die Kosten für versicherte Leistungen erstattet. Eine stationäre Behandlung im Krankenhaus wird allerdings, ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung, über eine Chipkarte abgerechnet. Nur die Kosten für eine Chefarztbehandlung werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt.

Um die Prämien ein wenig zu drücken, kann sich eine Selbstbeteiligung lohnen. Es gibt allerdings ein paar Nachteile: Die Höhe des Selbstbehalts steht für drei Jahre fest und wird nur nach erneuter Gesundheitsprüfung gesenkt. Ist der Versicherte angestellt, kommt ein Teil der Ersparnis dem Arbeitgeber zugute, obwohl dieser sich nicht am Selbstbehalt beteiligt. In vielen Verträgen ist außerdem vereinbart, dass die Versicherung einen Teil der Beiträge zurücküberweist, sofern der Versicherte keine Rechnungen einreicht. Mit der Aussicht auf eine Rückerstattung sind viele bereit, Rechnungen über die Selbstbeteiligung hinaus selbst zu zahlen, statt mit der Krankenversicherung abzurechnen. Dies hält Privatversicherte zuweilen davon ab, rechtzeitig zum Arzt zu gehen.

 

Für Versicherte, die sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Beiträge zu senken. Ein interner Tarifwechsel in einen günstigeren und möglicherweise besseren Tarif beim gleichen Versicherer ist meist die beste Lösung. Falls dieser Wechsel keine Hilfe ist, können Versicherte in den Standard- oder Basistarif wechseln.

Auch an der Gesetzlichen lässt sich optimieren

Obwohl die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Leistungskatalog zum größten Teil festgelegt sind, gibt es Unterschiede zwischen den Kassen. Zum einen dürfen die gesetzlichen einen Zusatzbeitrag erheben, den der Versicherte alleine tragen muss. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Versicherung selbst fest. Zum anderen unterscheiden sich die Bonusprogramme teilweise erheblich: zum Beispiel die Leistungen bei Reiseimpfungen, Sportprogrammen oder Homöopathie. Durch einen einfachen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse können Versicherte sparen und sich bessere Leistungen sichern. Wer noch mehr Leistungen haben möchte, kann private Krankenzusatzversicherungen abschließen, wie eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung.

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